EAG-Investitionsförderung 2025 für PV und Stromspeicher

Mit Ende März 2025 hat die österreichische Bundesregierung das EAG-Fördermodell für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher reaktiviert: Erneuerbare Energie wird heuer mit 70 Millionen Euro gefördert. Für Photovoltaik- und Stromspeicherprojekte gibt es darüber hinaus einen Bonus von bis zu 20 Prozent, wenn europäische Komponenten verwendet werden!

Bei der EAG-Investitionsförderung handelt es sich um einen einmaligen Investitionszuschuss für die Errichtung bzw. Erweiterung einer an das Stromnetz angeschlossenen PV-Anlage sowie einer damit im Zusammenhang gleichzeitig neu errichteten Stromspeicheranlage. PV-Anlagen werden je installiertem kWp, Stromspeicher je kWh Speicherkapazität gefördert – jeweils zu einem bestimmten Fördersatz (€/kWp bzw. €/kWh), der in untenstehender Abbildung je Leistungskategorie ersichtlich ist. Die Höhe des Investitionszuschusses ist jedoch allgemein auf max. 30% der förderfähigen (Netto-)Kosten begrenzt!

Förderanträge sind innerhalb eines befristeten Zeitfensters (sogenannter „Fördercall“) ausschließlich über die Website der EAG Förderabwicklungsstelle (OeMAG) einzureichen. Vor Förderantragstellung darf mit der Errichtung der PV-Anlage (und des Stromspeichers) grundsätzlich bereits begonnen werden. Der “Beginn der Arbeiten” darf jedoch nicht vor dem 21. April 2022 liegen. Des Weiteren darf zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbringung eines Förderantrags die Inbetriebnahme der PV-Anlage noch NICHT erfolgt sein. (§ 4 Abs 1 VO)

Bitte beachten Sie: Die Ticketziehung ist nur am 1. Tag des Fördercalls (ab 17:00 Uhr) möglich. Haben Sie ein Ticket gezogen, muss die Antragseinreichung bis zum Ende des Fördercalls, in dem ein Ticket gezogen wurde, erfolgen. Ansonsten verfällt das Ticket. Der erste Fördercall zur Förderung von Photovoltaikanlagen wurde bereits am 23.04.2025 geöffnet. Die nächsten Fördercalls gibt es ab dem 23. Juni 2025 sowie ab dem 8. Oktober 2025.

Für die Kategorie A (bis 10 kWpeak) sowie die Kategorie B (10 kWpeak bis 20 kWpeak) gilt das first-come-first-served-Prinzip, das heißt, wer zuerst den Antrag stellt, bekommt zuerst Mittel aus dem Fördertopf. Für die Kategorie C (> 20 kWpeak bis 100 kWpeak) sowie die Kategorie D (>100 kWpeak bis 1000 kWpeak) gilt das verkehrte Bieterverfahren.

Weiterführende Informationen finden Sie beim Bundesverband Photovoltaik Austria oder bei der EAG-Abwicklungsstelle!

Das Fördersystem nach dem EAG-Modell, entnommen von der Webseite des Bundesverbandes Photovoltaik Austria