Förderungen des Landes Niederösterreich und der Wirtschaftskammer Niederösterreich für den Gütertransport mit Einzelwagenverkehr ab April 2023.
Förderfähig sind Einzelwaggons im Schienengüterverkehr, die in den Kalenderjahren 2023, 2024, 2025 oder 2026 transportiert wurden. Der Start- oder der Endpunkt des Einzelwaggons muss innerhalb des Landes Niederösterreich liegen. Der Gütertransport muss mittels Einzelwagen erfolgen und kann über private Anschlussbahnen oder öffentliche Ladestelle abgewickelt werden.