Durch die Verbesserung der Qualität des Angebotes sowie des Erscheinungsbildes der Unternehmen werden Anreize geschaffen, Güter des täglichen Bedarfes im Ort zu kaufen. Auf diese Weise soll auch der Individualverkehr in und um die Region reduziert werden.

Nahversorger-Investition: Unterstützt wird die Sicherung der Grundversorgung zur Verbesserung der Lebensqualität in einer Gemeinde durch die Förderung von Investitionen in Anlagegüter mit einem Vorhabensvolumen von mindestens € 10.000.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 10 % (maximal € 50.000) der förderbaren Kosten.

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Gemeinden im Rahmen der privatwirtschaftlichen Verwaltung, die Güter des täglichen Bedarfes führen.

Die Antragstellung muss vor dem Beginn sämtlicher mit dem Projekt verbundenen Tätigkeiten und Arbeiten erfolgen. Dies betrifft insbesondere auch erste rechtsverbindliche Bestellungen sowie Lieferungen und Leistungen.