Gefördert werden Kesselanlagen über 100 kW Nennwärmeleistung, die mit Holzpellets, Hackgut oder Stückholz betrieben werden. Darüber hinaus werden auch Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Kesselanlage gefördert.
Förderungsmittel für Holzheizungen zur Eigenversorgung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.