Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Es wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern (Holz- bzw. Pelletsheizungen, Wärmepumpen oder Fern-/Nahwärmeanschlüsse) mit einer thermischen Heizleistung unter 100 kW gefördert.

Wichtig: Die Antragstellung erfolgt nach der Umsetzung Ihres Projektes zum umweltfreundlichen Heizen. Sie ist allerdings nur bis sechs Monate nach Rechnungslegung möglich.

Die sechsmonatige Frist beginnt mit dem Datum der (Schluss-)Rechnung der Hauptanlagenteile bzw. -komponenten.