Förderungsmittel werden ausschließlich für folgende Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen bereitgestellt:

  • Soziale Einrichtungen
  • E-Taxi
  • E-Carsharing
  • Fahrschulen

Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro- und Brennstoffzellenantrieb zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1 mit ≤ 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht).

Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten. Bitte beachten Sie: eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei ausschließlicher Verwendung von Strom / Wasserstoff aus 100 % erneuerbaren Energieträgern möglich.

Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss das Projekt registriert werden. Die Registrierung ist ausschließlich online und längstens bis 31.03.2024 möglich. Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für das Fahrzeug/die Fahrzeuge reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig.

Innerhalb dieser 36 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges/der Fahrzeuge und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen.

Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung des Fahrzeuges/der Fahrzeuge innerhalb der 36-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf.