Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen mittels thermischer Solaranlagen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert wird die Neuerrichtung und Erneuerung von thermischen Solaranlagen mit weniger als 100m² Bruttokollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme.
Wichtig: Die Antragstellung muss nach der Umsetzung Ihres Projektes zum umweltfreundlichen Heizen mit einer thermischen Solaranlage erfolgen. Sie ist allerdings nur bis sechs Monate nach Rechnungslegung möglich.
Die sechsmonatige Frist beginnt mit dem Datum der (Schluss-)Rechnung der Hauptanlagenteile bzw. -komponenten.