Durch die Förderung von Innovationsprojekten mit Projektkosten von mindestens € 20.000 wird die Eintrittsbarriere für kleine Unternehmen zu Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gesenkt. Auf diese Weise sollen Innovationsvorhaben in kleinen Unternehmen forciert werden.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 40 % (maximal € 20.000) der förderbaren Kosten.

Förderbar sind vorhabensrelevante Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für das Vorhaben tätig sind. Für gewerbliche Unternehmen kann im Förderungsvertrag ein pauschaler Stundensatz von € 30 festgelegt werden.
Antragsberechtigt sind kleine (im Bereich der Investitionsförderungen auch mittlere) Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Die Antragstellung muss vor dem Beginn sämtlicher mit dem Projekt verbundenen Tätigkeiten und Arbeiten erfolgen. Dies betrifft insbesondere auch erste rechtsverbindliche Bestellungen sowie Lieferungen und Leistungen.