Gefördert werden Anlagen zur Klimatisierung von betrieblich genutzten Gebäuden und Anlagen zur Bereitstellung von Prozesskälte (Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Energieträgern oder industrieller Abwärme bzw. Free-Cooling-Systeme) oder zur Bereitstellung von Prozesskälte in Abhängigkeit des eingesetzten Kältemittels (Einsatz von natürlichen Kältemitteln oder Kältemittel mit einer Treibhausgaspotential „GWP“ unter 150).
Förderungsmittel für Klimatisierung und Kühlung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.