Gefördert werden Wärmerückgewinnungssysteme von Kälteanlagen und von Lüftungsanlagen ab einer bestimmten Wärmetauscherleistung und Volumenstrom.

Weiters werden Heizungsoptimierungen in Bestandsgebäuden, die Optimierung von fossilen Prozesswärmeerzeugern und die Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage.

Förderungsmittel für Energiesparmaßnahmen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.