Gefördert werden Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen und von Lüftungsanlagen mit einer Wärmetauscher- Leistung bis zu 100 kW und Umluftsysteme bis zu einem Volumenstrom von 50.000 m³/h.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Wärmetauscher
Pufferspeicher
Steuerungselektronik
Zentrallüftungsgerät mit Wärmetauscher
Absauganlage (Zentraleinheit)
Luftrückführung
Luftfilter (nur bei Umluftsystemen)
Weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile
Die Antragstellung muss nach der Umsetzung Ihres Projekts erfolgen. Sie ist allerdings nur bis sechs Monate nach Rechnungslegung möglich. Die sechsmonatige Frist beginnt mit dem Datum der (Schluss-)Rechnung der Hauptanlagenteile bzw. -komponenten.