Auf Grundlage der Sonderrichtlinie Klimafitte Kulturbetriebe zulässige FörderungswerberInnen sind Unternehmen, sowie auch wirtschaftlich tätige Vereine und natürliche Personen, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert, bzw. in Versicherungen entsprechender Institutionen der Freien Berufe versichert sind.
Ausschreibungsende: 29.09.2023
Gefördert werden folgende ökologische Vorhaben zur nachhaltigen Senkung von CO2-Emissionen in allen zu einem Kunst- und Kulturbetrieb zugehörigen Gebäuden in Österreich (z.B. Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Probe- und Lagerräume):
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.