Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem für sozial-bedürftige Bürger:innen.

Förderungsmittel für „Sauber Heizen für Alle“ für Private werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten und/oder gültige Bestätigungen über Sozialhilfe/Wohnbeihilfe oder den Erlass der GIS-Gebühren nachweisen können.

Förderungsanträge für diese soziale Zusatzförderung können von Gebäudeeigentümer:innen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Projektstandort eingereicht werden.