Gegenstand der Förderung sind Vorhaben von Vereinen, die direkt oder indirekt zur Umsetzung des Vereinszwecks beitragen und die nicht durch andere Fachbereiche des Amtes der NÖ Landesregierung direkt oder indirekt (z.B. Kulturförderung, Sportförderung) gefördert werden.
Einen Antrag um Förderung können Vereine stellen, die mit dem Ziel der gemeinschaftlichen Verfolgung eines bestimmten ideellen Zweckes gegründet wurden und im Zentralen Vereinsregister eingetragen sind. Förderbar sind Vereine, die ihre Tätigkeit in den Bereichen Soziales, Sport, Freizeit, Bildung, Kunst und Kultur, Wissenschaft, Gesundheit, Umwelt, Familie, Traditionspflege und Zusammenleben von Generationen ausüben.
Der Sitz des antragstellenden Vereines muss in Niederösterreich sein.
Das Ausmaß der Förderung ist von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Vereines abhängig und beträgt, außer in begründeten Einzelfällen, max. 20 % der förderbaren Kosten und kann, außer in begründeten Einzelfällen, den Betrag von € 15.000,– nicht übersteigen.
Ein Antrag auf Förderung kann, unter Verwendung des für die Antragstellung vorgesehenen Formblattes, laufend bei der Abteilung Finanzen des Amtes der NÖ Landesregierung eingebracht werden. Ein Antrag ist, außer in begründeten Ausnahmefällen, vor der Durchführung des geplanten Vorhabens zu stellen.