Förderbar sind folgende Maßnahmen:

  • Errichtung einer Photovoltaikanlage, Stromtankstelle, Stromspeicher
  • Optimierung der Heizungsanlage, Anschluss an eine Biomasse-Nahwärmeanlage, Einbau bzw. Umstellung auf eine Biomasse- oder Wärmepumpenheizung, Einbau einer Sitzbankheizung, Einbau einer Solaranlage oder Brauchwasserwärmepumpe
  • Erhöhte Förderung bei Tausch einer Öl- oder Gasheizung auf eine Biomasse- oder Wärmepumpenheizung oder Anschluss an eine Biomasse-Nahwärmeanlage
  • Thermische Sanierung eines Gebäudes
  • Umstieg auf hocheffiziente LED-Beleuchtung

Antragsberechtigt sind Pfarren in Niederösterreich, Eigentümer und Erhalter von Kirchen, Gebetshäusern, Pfarrhöfen, Pfarrheimen und Bildungshäusern anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich, deren Gebäude sich in Niederösterreich befinden und Öffentlichkeitswirksamkeit haben.

Die maximale Förderhöhe beträgt 15.000 Euro pro Pfarre in Form eines direkten Zuschusses. Diese Förderaktion ist gültig bis 31. Dezember 2026.