Förderungsmittel für die thermische Gebäudesanierung und Gebäudebegrünungen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.
Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden (mehr als 50 % der beheizten Bruttogrundfläche). Das betroffene Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 20 Jahre sein (Datum der Baubewilligung).

Zur Förderung anerkannt werden die Leistungen, die zur Reduktion des Heizwärmebedarfs (gemäß Energieausweisen) erforderlich sind. Dazu zählen unter anderem die folgenden Leistungen:

Dämmung der Außenwände, der obersten Geschossdecke bzw. des Daches

  • Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des erdanliegenden Fußbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
  • Einbau von Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung
  • Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes
  • Fassaden- und Dachbegrünungen gemeinsam mit einer umfassenden thermischen Sanierung
  • Fassaden- und Dachbegrünungen als Einzelmaßnahme an bereits sanierten Gebäuden in Ortskernen


Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.