Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen mittels thermischer Solaranlagen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.

Gefördert wird die Neuerrichtung und Erneuerung von thermischen Solaranlagen mit weniger als 100 m2 Bruttokollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme. Die Solarkollektoren müssen dabei über eine Typenprüfung nach EN 12975 verfügen. Neben der jeweiligen Anlage werden auch Planung und Montage sowie Demontage- und Entsorgungskosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Die Antragstellung muss nach der Umsetzung Ihres Projektes zum umweltfreundlichen Heizen mit einer thermischen Solaranlage erfolgen. Sie ist allerdings nur bis sechs Monate nach Rechnungslegung möglich.

Die sechsmonatige Frist beginnt mit dem Datum der (Schluss-)Rechnung der Hauptanlagenteile bzw. -komponenten.