Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.

Es wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern (Holz- bzw. Pelletsheizungen, Wärmepumpen oder Fern-/Nahwärmeanschlüsse) mit einer thermischen Heizleistung unter 100 kW gefördert.

Die Antragstellung muss nach der Umsetzung Ihres Projektes zum umweltfreundlichen Heizen erfolgen. Sie ist allerdings nur bis sechs Monate nach Rechnungslegung möglich.

Die sechsmonatige Frist beginnt mit dem Datum der (Schluss-)Rechnung der Hauptanlagenteile bzw. -komponenten.