Förderungsmittel für die thermische Gebäudesanierung werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.

Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von nicht für Wohnzwecke genutzten Gebäuden, mit einem Datum der erstmaligen Baubewilligung vor dem 1.1.2000. Dazu zählen:

  • Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
  • Fenster- und Außentürentausch bzw. deren Sanierung
  • Lichtkuppeln und Lichtbänder
  • Sektionaltore und Rolltore


Die Förderung erfolgt nach Umsetzung der Maßnahmen, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung für die beantragte Maßnahme und wird pauschal anhand der Größe der sanierten Bauteile bestimmt. Bitte stellen Sie sicher, dass die angeführten U-Werte aus den zur Förderung eingereichten Rechnungen erkennbar sind.

Die Kombination von mehreren Einzelmaßnahmen, welche zu einer sehr hohen Heizwärmebedarfsreduktion führen, können möglicherweise auch als umfassende Sanierung beantragt werden. Die Förderung beträgt bei einer umfassenden Sanierung bis zu 18% der förderungsfähigen Kosten.