Gefördert werden Beleuchtungsoptimierungen von Straßen- und Außenbeleuchtungsanlagen, Beleuchtungsoptimierungen von Sportstätten (Flutlichtanlagen) im Außenbereich und Beleuchtungsoptimierungen von Innenbeleuchtungsanlagen ab 20 kW Anschlussleistung.
Förderungsmittel für Beleuchtungsoptimierungen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.