Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Beleuchtungsanlagen auf neue LED-Systeme in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen. Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten muss mind. 0,5 kW und weniger als 20 kW betragen.
Einreichen können alle österreichischen Gemeinden.
Voraussetzung für die Förderung: Es muss eine Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes im Ausmaß von zumindest 12 % der beantragten Kosten gewährleistet oder eine Finanzierung aus Mitteln des „Kommunalen Investitionsprogramms 2020“ zumindest in Höhe der Bundesförderung nachgewiesen sein.
Die Antragstellung für die Förderung kann erst nach der Umsetzung der Maßnahmen erfolgen. Das Rechnungsdatum der Hauptleistung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als sechs Monate zurückliegen.