Gefördert werden klimafreundliche E-Mobilitätsprojekte mit schweren Güter- und Personenbeförderungsfahrzeugen mit Elektroantrieb sowie E-Sonderfahrzeugen, jeweils auch in Kombination mit E-Ladeinfrastruktur. E-Mobilitätsprojekte mit ausschließlich E-Ladeinfrastruktur können ebenfalls gefördert werden.

Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich. Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und kann sich positiv auf die Förderungshöhe auswirken.

Die Einreichung ist bis 31.03.2025, 12:00 Uhr möglichDie Antragstellung muss VOR der ersten rechtsverbindlichen Bestellung der Fahrzeuge bzw. von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.