Förderungsmittel für das Programm Mustersanierung werden für alle natürlichen und juristischen Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten bereitgestellt. Es können auch Einrichtungen der öffentlichen Hand, Gebietskörperschaften, Contractoren, Vereine und konfessionelle Einrichtungen eine Förderung beantragen.

Gefördert werden umfassende Sanierungsprojekte von betrieblich genutzten und öffentlichen Gebäuden wie bspw. Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes, Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger oder Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.