Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Gefördert wird die Anschaffung von neuen E-Leichtfahrzeugen (Klassen L2e, L5e, L6e und L7e) und Zweirädern mit reinem Elektroantrieb der Klasse L1e und L3e (E-Mopeds und E-Motorräder).

Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss das Projekt registriert werden. Die Registrierung ist ausschließlich online und bis längstens 31.03.2024 möglich. Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für das Fahrzeug/die Fahrzeuge reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 36 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges/der Fahrzeuge und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen.

Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung des Fahrzeuges/der Fahrzeuge innerhalb der 36-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf.