Im Wohnungsbau wird die Errichtung von Wohnungen und Reihenhäusern sowie Wohnheimen gefördert. Die Errichtung von Einrichtungen zur Gesundheitsversorgung und Geschäftsräumen in Mehrfamilienwohnhäusern kann gefördert werden, wenn die geförderte und nicht geförderte Wohnfläche mehr als 50% der geförderten und nicht geförderten Gesamtnutzfläche des Gebäudes beträgt.

Ein Mehrfamilienhaus ist ein Gebäude mit mindestens drei Wohnungen. Eine Wohnung ist eine Einheit, die aus Wohn-, Aufenthalts- und Nebenräumen, zumindest jedoch aus einem Wohnraum samt Nebenraum besteht und die baubehördlich als Wohnung bewilligt ist.

Ein Wohnheim ist ein Gebäude, das baubehördlich als solches bewilligt ist und zumindest zum Teil zur Unterbringung von Menschen mit Behinderung, betreuungsbedürftigen oder sozial bedürftigen Menschen dient oder zum Zweck der Aus- und Weiterbildung, Berufsausübung, z.B. Flexi Wohnen oder Erholung bzw. Altersversorgung bewohnt wird.

Eine Förderung kann nur dem Liegenschaftseigentümer, Wohnungseigentümer oder Bauberechtigten zuerkannt werden.