Gefördert wird:
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Die Antragstellung erfolgt nach der Umsetzung Ihres Vorhabens. Sie ist bis neun Monate nach Rechnungslegung möglich. Die neunmonatige Frist beginnt mit dem Datum der (Schluss-)Rechnung der Hauptanlagenteile bzw. -komponenten.