Gefördert wird:

  • die Anschaffung von überdachten und versperrbaren bzw. am Fahrradrahmen sicherbaren Radabstellanlagen mit Abstellplätzen für bis zu 100 Fahrräder bei Gebäuden, die vor dem 1.1.2012 errichtet wurden (Datum der letzten Baubewilligung ist ausschlaggebend).
  • die Errichtung von E-Ladestationen in Verbindung mit den oben genannten Radabstellanlagen.
  • die Sanierung bestehender Radabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird.


Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Die Antragstellung erfolgt nach der Umsetzung Ihres Vorhabens. Sie ist bis neun Monate nach Rechnungslegung möglich. Die neunmonatige Frist beginnt mit dem Datum der (Schluss-)Rechnung der Hauptanlagenteile bzw. -komponenten.