Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein klimafreundliches Heizungssystem.

Förderungsanträge können von Gebäudeeigentümer:innen bzw. deren bevollmächtigter Vertretung (z.B. der Hausverwaltung) im Namen des Eigentümers/der Eigentümerin eines mehrgeschoßigen Wohnbaus oder einer Reihenhausanlage mit mindestens drei Wohneinheiten/Reihenhäusern gestellt werden.

Im Falle einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch MieterInnen und Wohnungseigentümer:innen einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen, sofern sie die Kosten der Umstellung tragen. Darüber hinaus ist auch die Zentralisierung einzelner Wohnungen förderungsfähig.