Die Eigenheimförderung ist ein Darlehen des Landes Niederösterreich mit einem garantierten Zinssatz von 1 % auf die gesamte Laufzeit, welche wahlweise 27,5 ODER 34,5 Jahre beträgt. Dies hat den Vorteil für Sie, dass das Darlehen keinen Zinsschwankungen ausgesetzt ist. Darüber hinaus ist die Rückzahlung gestaffelt. Somit zahlen Sie in den ersten Jahren weniger, wenn Ihr Budget ohnehin durch den Hausbau belastet ist. Die Rückzahlungsraten werden erst über die Jahre höher.

Fördervoraussetzungen:

  • Das Haus hat einen Mindeststandard bei der Gesamtenergieeffizienz zu erfüllen.
  • Ein hocheffizientes, alternatives Heizsystem ist einzubauen. Das sind z.B. Heizungsanlagen mit festen biogenen Brennstoffen wie Hackschnitzel, Pellets, Stückholz, ferner elektrisch betriebene Wärmepumpen oder aber auch ein Anschluss an ein Fernwärmenetz.
  • Sie müssen österreichische/r StaatsbürgerIn sein oder sind gleichgestellt. Gleichgestellte sind zum Beispiel EWR-BürgerInnen.
  • Ihr Jahreseinkommen muss unter einem festgelegten Betrag liegen. Maximal darf eine Person 55.000,– Euro netto pro Jahr verdienen. Für zwei Personen gilt eine Höchstgrenze von 80.000,– Euro. Der Betrag erhöht sich für jede weitere Person um 10.000,– Euro.
  • Das Darlehen ist in das Grundbuch einzutragen.
  • Bei der Fertigstellung des Eigenheims ist der Hauptwohnsitz in Ihrem neuen Zuhause erforderlich.
    Die Höhe der Förderung hängt von den klimaaktiv-Gebäudestandards Ihres Wohngebäudes ab. Je energieeffizienter und ökologischer ein Haus gebaut wird, desto höher der Fördersatz. Darüber hinaus gibt es Förderzuschläge für eine Gebäudelage im Ortskern. Familiensituationen gehen ebenfalls in die Höhe der Fördersumme ein!