Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) werden sowohl Neuerrichtungen als auch Erweiterungen von PV-Anlagen (inkl. Stromspeicher) gefördert. Sie müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft installiert werden. 

Ab 01.01.2024 wird zwischen zwei Fördermodellen für Privatpersonen  unterschieden: 

  • Für PV-Anlagen unter 35 kWp Engpassleistung (inkl. zeitgleich installiertem Stromspeicher) entfällt die Umsatzsteuer. Das bedeutet, es sind hier keine Förderanträge mehr notwendig, da die Umsatzsteuer beim Kauf nicht berechnet wird. Sie zahlen also nur den „Nettobetrag“ der Rechnung. 

  • Kommt die Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen nicht zur Anwendung kann ein Antrag bei den PV-Fördercalls der OeMAG gestellt werden. Die Förderhöhe ist hierbei in vier Kategorien unterteilt und es gelten unterschiedliche Förderrichtlinien („First-Come-First-Serve“-Prinzip bzw. Bieterverfahren). Nähere Infos erhalten Sie bei der EAG-Abwicklungsstelle.

    Fördercalls 2024 (gemäß EAG-Abwicklungsstelle):
    • Kategorien A – D: 15.04.2024 – 29.04.2024, ab 17:00 Uhr
    • Kategorien A – D: 12.06.2024 – 26.06.2024, ab 17:00 Uhr
    • Kategorien A und B: 07.10.2024 – 21.10.2024, ab 17:00 Uhr