Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) werden sowohl Neuerrichtungen als auch Erweiterungen von PV-Anlagen (inkl. Stromspeicher) gefördert. Sie müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft installiert werden.
Ab 01.01.2024 wird zwischen zwei Fördermodellen für Privatpersonen unterschieden: