Gefördert werden Investitionskosten zur Errichtung von Radschnellverbindungen. Eine Radschnellverbindung ist ein Radweg, der folgende Eigenschaften aufweist:

  • Festlegung der Radschnellverbindungen (mindestens 5 Kilometer lang) in Planungsdokumenten des Bundeslandes (Korridor- bzw. Netzplanung)
  • Wirkungsabschätzung (bspw. Veränderung der Fahrraderreichbarkeit) mit einem Potential von mind. 2.000 Radfahrenden pro 24h
  • direkte, weitgehend umweg- und steigungsfreie Linienführung
  • niveaufrei mit dem KFZ-Verkehr bzw. Bevorrangung an niveaugleichen Kreuzungen
  • ausreichende Verkehrsraumbreite (Zweirichtungsradweg ≥ 4,0m, Einrichtungsradweg ≥ 2,0m je Fahrtrichtung)
  • sichere Befahrbarkeit auch bei hohen Geschwindigkeiten (Projektierungsgeschwindigkeit 30 km/h)
  • Kurvenradien von min. 20 Meter; in Kreuzungsbereichen ist eine Reduktion der Kurvenradien auf 8 Meter (Projektierungsgeschwindigkeit 20 km/h) zulässig.
  • Steigung max. 6%
  • Schutzstreifen zur KFZ-Fahrbahn bei straßenbegleitendem Radweg; Parkstreifen sind neben dem Radfahrstreifen bei Radschnellverbindungen nicht zulässig.
  • hohe Belagsqualität (Asphalt oder Beton)
  • Markierung von Randlinien
  • Begleitender Gehweg mit taktiler oder baulicher Trennung

Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften einreichen.

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.