Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist.

Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss das Projekt registriert werden. Die Registrierung ist ausschließlich online und längstens bis 31.03.2024 möglich. Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihre E-Ladeinfrastruktur reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig.

Innerhalb dieser 36 Wochen muss das Projekt umgesetzt und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen.

Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Fertigstellung der E-Ladeinfrastruktur innerhalb der 36-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen. Das bedeutet, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf.