Gefördert wird der Ankauf von Elektro-PKW der Klassen M1 und N1 sowie E-Mopeds, E-Motorräder und E-Leichtfahrzeuge, darüber hinaus kommunikationsfähige E-Ladeinfrastruktur. Für PKW gilt: Die vollelektrische Reichweite muss mindestens 60 km betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten.

Nach erfolgter Registrierung (ausschließlich online) sind die Förderungsmittel für Ihr Fahrzeug/Ihre Ladeinfrastruktur reserviert. Innerhalb von 36 Wochen (9 Monate) muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges/die Lieferung und gegebenenfalls die Installation Ihrer Ladeinfrastruktur und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen. Die Registrierung (Schritt 1) ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 31.03.2025, möglich.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung/Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf.