Gefördert wird der Ankauf von Elektro-PKW der Klassen M1 und N1 sowie E-Mopeds, E-Motorräder und E-Leichtfahrzeuge, darüber hinaus kommunikationsfähige E-Ladeinfrastruktur. Für PKW gilt: Die vollelektrische Reichweite muss mindestens 60 km betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten.
Nach erfolgter Registrierung (ausschließlich online) sind die Förderungsmittel für Ihr Fahrzeug/Ihre Ladeinfrastruktur reserviert. Innerhalb von 36 Wochen (9 Monate) muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges / die Lieferung und gegebenenfalls Installation Ihrer Ladeinfrastruktur und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen. Registrierungen sind längstens bis 31.03.2024 möglich.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung/Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf.