Für öffentlich zugängliche Veranstaltungen mit mindestens 200 Teilnehmer:innen, welche den Standards der Sauberhaften Feste entsprechen und im Aktionszeitraum 01.03.2022 bis 31.12.2023 in NÖ stattfinden, kann ein Zuschuss in der Höhe von € 500,- beantragt werden.

Die Förderung richtet sich an NÖ Vereine, Körperschaften öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden, Feuerwehren, Hilfsorganisationen), Verbände, Pfarren sowie Organisationen die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind. Je Veranstalter sind max. 5 Einreichungen pro Jahr möglich. Von der Förderung ausgenommen sind politische Parteien sowie politisch ausgerichtete Organisationen und Vereine.

Förderablauf: Nach Anmeldung des Festes und nach Freigabe durch den Umwelt-/Abfallverband können Sie mittels Antragsformular um Förderung beim Land NÖ ansuchen.