Förderungsanträge können von GebäudeeigentümerInnen bzw. deren bevollmächtigter Vertretung (z.B. der Hausverwaltung) im Namen des/der EigentümersIn eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens drei Wohneinheiten gestellt werden. Private WohnungseigentümerInnen können einen Förderungsantrag für eine Einzelbauteilsanierung Fenster stellen.

Gefördert wird die thermische Sanierung im privaten Wohnbau für mehrgeschoßige Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Förderungsfähig ist die umfassende Sanierung nach klimaaktiv Standard und die Einzelbauteilsanierung Fenster. Darüber hinaus werden auch Dach- und Fassadenbegrünungen bei Gebäuden im Ortskern gefördert.

Die Antragstellung für umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist. 

Die Kombination dieser Bundesförderung mit Landesförderungen ist möglich.