Die Sanierung MIT Energieausweis wird bei Wärmeschutz- und Energieeffizienz-maßnahmen, die zu einem entsprechenden verbesserten Heizwärmebedarf führen, das Förderausmaß in der Regel optimieren. Das Land Niederösterreich unterstützt Sie bei dieser Variante mit einem 10%igen Direktzuschuss und zusätzlich wahlweise einen 2%igen jährlichen Zuschuss zur Unterstützung der Rückzahlung eines Darlehens über die Dauer von 10 Jahren.
Die Sanierung OHNE Energieausweis wird für Einzelmaßnahmen wie Dachsanierung, Heizungstausch oder auch einzelne wärmedämmende Maßnahmen an der Gebäudehülle beantragt. Das Land Niederösterreich unterstützt Sie bei dieser Variante mit einem 3%igen jährlichen Zuschuss zur Unterstützung der Rückzahlung Ihres Darlehens über die Dauer von 10 Jahren.
Alternativ dazu, kann ein einmaliger Zuschuss in der Höhe von 10 % der förderbaren Sanierungskosten beantragt werden. Somit kann man zwischen zwei Förderungsvarianten wählen:
Fördervariante 1:
3 % Jahres-Zuschuss der förderbaren Sanierungskosten über 10 Jahre ODER
Fördervariante 2:
10 % Einmal-Zuschuss der förderbaren Sanierungskosten. Die Antragstellung erfolgt nach Fertigstellung des Projektes (Fertigstellungsmeldung muss bei der Gemeinde vorliegen!). Der Hauptwohnsitz des Förderwerbers muss am Projektstandort liegen.