Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40 % führen oder Einzelbauteilsanierungen.

Förderungsmittel für den Sanierungsbonus für Private werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigten oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden. Sollte ein mehrgeschoßiger Wohnbau (mehr als zwei Wohneinheiten) saniert werden, gelten besondere Förderungskriterien.

Die Kombination dieser Bundesförderung mit Landesförderungen ist möglich.

Nach erfolgter Registrierung Ihres Projektes haben Sie 12 Monate Zeit zur Projektumsetzung und Antragstellung.