Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40% führen oder Einzelbauteilsanierungen.

Förderungsmittel für den Sanierungsbonus für Private werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigten oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden. Sollte ein mehrgeschoßiger Wohnbau (mehr als zwei Wohneinheiten) saniert werden, gelten besondere Förderungskriterien.

Die Antragstellung ist ab 03.01.2023 ausschließlich über die Online-Plattform der KPC möglich. Anträge können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2024 gestellt werden. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden. Die Kombination dieser Bundesförderung mit Landesförderungen ist möglich. 

Nach erfolgter Registrierung Ihres Projektes haben Sie 12 Monate Zeit zur Projektumsetzung und zur Abgabe der Endabrechnungsunterlagen bei der KPC.